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Energienews


09.10.2019

Klimapaket: Hebel der CO2-Bepreisung im Wärmemarkt

CO2-Bepreisung bis 2026

Die CO2-Bepreisung des am 20. September 2019 vom Klimakabinett beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 wurde zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch von vielen Verbänden und Organisationen als viel zu gering kritisiert. Doch stimmt das, kann sie im Wärmebereich wirklich nicht lenken?

Vorgesehen ist, dass Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, dafür ab 2021 für die dadurch später freigesetzten CO2-Emissionen Zertifikate über ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) erwerben müssen. Im Jahr 2021 werden die Zertifikate zu einem Festpreis von 10 Euro/tCO2 ausgegeben, im Jahr 2022 sind es 20 Euro/tCO2. Ab 2023 steigt der Festpreis jährlich um 5 Euro/tCO2 bis auf 35 Euro/tCO2 im Jahr 2025.

Für die Jahre 2021 bis 2025 ist die Ausgabe der Zertifikate nicht begrenzt, obwohl Deutschland in diesem Zeitraum als EU-Verpflichtung einen Minderungspfad einhalten muss. Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht deshalb vor: „Werden in einem Jahr mehr Zertifikate ausgegeben, als es den Emissionszuweisungen für Deutschland entspricht, müssen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten solche zugekauft werden.“

Erst 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr geringer wird. Diese ergibt sich aus den im Klimaschutzplan 2050 nach den EU-Vorgaben festgelegten Emissionsbudgets für die deutschen nicht am EU-Emissionshandelssystem teilnehmenden (Non-ETS) Sektoren. Die Menge der Zertifikate ist also begrenzt. Der Zertifikatepreis soll sich zwar grundsätzlich am Markt bilden, außer wenn der Höchstpreis überschritten oder der Mindestpreis unterschritten wird. Im Jahr 2026 erfolgt die Auktionierung der Zertifikate in einem Korridor zwischen einem Mindestpreis von 35 und einem Höchstpreis von 60 Euro/tCO2.

Wie es dann preislich ab 2027 weitergeht, ist noch offen. Nach allen Prognosen ist jedoch zu erwarten, dass es bis dahin die in den Sektoren Wärme und Verkehr betroffenen Bereiche nicht gemeinsam schaffen werden, die jährliche festgelegte maximale Emissionsmenge zu unterschreiten. Es ist deshalb zu vermuten, dass sich 2026 sehr schnell ein Preis in der Nähe des Höchstpreises abbildet. In welchem Rahmen die Politik den Preiskorridor dann für 2027ff nach oben erweitert oder ihn abschafft, ist heute nicht abschätzbar.

Annahmen und Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung

Das Eckpunktepapier deutet lediglich an, dass für die CO2-Bepreisung die verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen herangezogen werden. Da dies die geringsten Zusatzkosten erzeugt und damit der ungünstigste Fall für eine Dekarbonisierung im Wärmesektor ist, beziehen sich nachfolgend alle Daten auf einen CO2-Emissionsfaktor von 2,645 kgCO2/lHeizöl (0,266 kgCO2/kWh). Für Erdgas wären entsprechend 0,201 kgCO2/kWh anzusetzen.

Da Mineralöl im nEHS den größten Anteil hat, beziehen sich alle nachfolgenden Angaben auf Heizöl. Durch den Verkauf der Zertifikate an die vorgelagerte Handelsebene unterliegen die Kosten für die Zertifikate der Mehrwertsteuer. In den nachfolgenden Angaben ist diese berücksichtigt. Haben Investor und Betreiber den gleichen steuerrechtlichen Status, ist dies für fast alle Betrachtungen unerheblich.

Für Heizöl beträgt damit im Jahr 2021 mit einem Startpreis von 10 Euro/tCO2 und 19 % Mehrwertsteuer die CO2-Bepreisung 3,148 Ct/l.

Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgt in der Regel über eine bestimmte Nutzungsdauer bzw. wird mit Restwerten ein Ausgleich geschaffen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich muss jedoch zumeist Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen, hier soll aber nur aufgezeigt werden, welchen Hebel die CO2-Bepreisung künftig bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat. Verglichen wird deshalb der Unterschied zwischen „Nichtstun“ und vermiedenen Kosten durch bestimmtes Handeln.

Da der spezifische CO2-Preis ab 2026 zwangsweise auf Annahmen beruht und lange Betrachtungszeiträume die Ergebnisse dadurch immer unsicherer machen, basieren alle nachfolgenden Daten auf einer 12-Jahresbetrachtung von 2021 bis 2032. Das mögliche Investitionsbudget für Einsparmaßnahmen wird damit pessimistisch ausgewiesen.

Mit diesen Annahmen ergeben sich, bezogen auf einen Heizölverbrauch von 1000 l/a, kumulierte Mehrkosten (diskontiert) für den Zeitraum 2021 bis 2032, wenn in jedem Kalenderjahr 1000 l Heizöl mit festgelegten CO2-Zertifikatepreisen von 2021 bis 2025 und variierten CO2-Zertifikatepreisen von 2026 bis 2032 eingekauft werden. Dabei wurde der Zertifikat-Preis auf 180 Euro/tCO2 begrenzt (siehe Grafik).

Der Barwert (Zinssatz 2 %) der CO2-Preis-bedingten Mehrkosten pro 1000 l/a Heizöl für den Zeitraum 2021 bis 2032 beträgt:

  • 998 Euro, wenn der Zertifikatpreis ab 2026 bei 35 Euro/tCO2 verharrt
  • 1460 Euro, wenn der Zertifikatpreis ab 2026 konstant 60 Euro/tCO2 beträgt
  • 1729 Euro, wenn der Zertifikatpreis 2026 auf 60 Euro/tCO2 springt und dann ab 2027 um jährlich 5 Euro/tCO2 steigt
  • 1998 Euro, wenn der Zertifikatpreis 2026 auf 60 Euro/tCO2 springt und dann ab 2027 um jährlich 10 Euro/tCO2 steigt
  • 2268 Euro, wenn der Zertifikatpreis 2026 auf 60 Euro/tCO2 springt und dann ab 2027 um jährlich 15 Euro/tCO2 steigt
  • 2537 Euro, wenn der Zertifikatpreis 2026 auf 60 Euro/tCO2 springt und dann ab 2027 um jährlich 20 Euro/tCO2 steigt
  • 3338 Euro, wenn der Zertifikatpreis 2026 auf 60 Euro/tCO2 und 2027 auf 180 Euro/CO2 springt

Beträgt der Verbrauch einer Heizungsanlage tatsächlich nur 1000 l/a, sind die niedrigen Preisannahmen wohl nur bedingt geeignet, allein aufgrund der CO2-Bepreisung Einsparmaßnehmen zu initiieren. Die steileren Preisentwicklungen können jedoch bereits bei dieser Verbrauchsmenge Wirkung entfalten. Setzt man eine Heizölpreis von 0,70 Euro/l und eine Preissteigerung von 3 % an, haben die zwölfmal 1000 l Heizöl einen Barwert von 9224 Euro. Wird mit einer Maßnahme eine Heizöl-Einsparung von 10 % erzielt, stehen dafür dann zwischen 922 und 1256 Euro kostenneutral zur Verfügung.

Schnell interessant werden dann Anlagen mit einem höheren Verbrauch sowie Maßnahmen mit einer höheren Einsparung. Setzt man beispielsweise einen Verbrauch von 3000 l vor einer Maßnahme und eine Einsparung von 25 % an, kann diese ja nach CO2-Bepreisungsmodell mit Gesamtkosten (über 12 Jahre) zwischen 6915 und 9421 Euro kostenneutral ausgeführt werden.

Dass sich die Zertifikat-Kosten nach 2026 rein marktbasiert bei 35 Euro/tCO2 bewegen werden, erscheint relativ unwahrscheinlich, hingegen könnte bei einem Entfall des Höchstpreises ein Hochspringen auf 180 Euro/tCO2 einen Eingriff der Politik provozieren. Bei einer jährlichen Preissteigerung um 10 Euro/tCO2 nach 2026 ist das unwahrscheinlich. Anzunehmen ist auch ein Preissprung im Jahr 2026 auf den festgelegten Höchstpreis von 60 Euro/tCO2. Bei einem 3000-l-Verbrauch vor einer 25-%-Maßnahme stünde dann kostenneutral ein Budget für Gesamtkosten (über 12 a) von 8416 Euro zur Verfügung. Der Barwert für die CO2-Zusatzkosten ohne Einsparmaßnahme beträgt 5995 Euro.

Ausblick

Die Berechnungen zeigen, dass bereits bei einer für Heizsysteme ungewöhnlich kurzen Betrachtungszeit von 12 Jahren und einem für viele Einfamilienhäuser typischen Verbrauchsbereich zwischen 1000 und 3000 l/a die im Eckpunktepapier umrissene CO2-Bepreisung die Wirkung einer Energieeinsparung vergrößert. Allerdings entsteht der Effekt durch Zusatzkosten beim Energieeinkauf.

Durch den langsamen Einstieg mit Zusatzkosten von rund 95 Euro für eine 3000-l-Betankung im ersten Jahr kann die CO2-Bepreisung vermutlich nicht allein zum Handeln motivieren. Erst ein Blick in die Zukunft verdeutlicht den Handlungsbedarf. Damit Heizungsbesitzer ihre eigene Situation erkennen sowie sinnvoll und zum richtigen Zeitpunkt zukunftssicher reagieren können, ist eine individuelle Beratung erforderlich. Die CO2-Bepreisung kann also ein guter Türöffner sein. Mit Berücksichtigung der Preisunterschiede bei den Energieträgern und (den neuen) Fördermöglichkeiten kann es dann durchaus gelingen, die Gesamtkosten gegenüber einer Standarderneuerung zu senken.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater






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